Pflegebericht
Seit dem Jahr 2014 muss jeder Kreis und jede kreisfreie Stadt in Nordrhein-Westfalen eine örtliche Planung erstellen (§ 7 Alten- und Pflegegesetz NRW).
Der Pflegebericht soll dazu beitragen, älteren Menschen, pflegebedürftigen Menschen, Menschen mit Behinderung sowie deren Angehörigen Unterstützungsmöglichkeiten transparenter aufzuzeigen und ihnen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erleichtern. Auch mögliche Investoren können aus dem Pflegebericht heraus, Bedarfe ableiten und dementsprechend Dienstleistungen anbieten.
Rechtsgrundlage
§ 7 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW)
Die Planung der Kreise und kreisfreien Städte umfasst
- die Bestandsaufnahme der Angebote,
- die Feststellung, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen und
- die Klärung der Frage, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung oder Weiterentwicklung von Angeboten erforderlich sind.
Sie umfasst insbesondere komplementäre Hilfen, Wohn- und Pflegeformen sowie zielgruppenspezifische Angebotsformen wie persönliche Assistenz und die Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur. Die Planung hat übergreifende Aspekte der Teilhabe einer altengerechten Quartiersentwicklung zur Sicherung eines würdevollen, inklusiven und selbstbestimmten Lebens, bürgerschaftliches Engagement und das Gesundheitswesen einzubeziehen.
Pflegebericht Kreis Höxter 2015, 7411 KB |
Pflegebericht Kreis Höxter 2017, 5237 KB |