Tätigkeitsberichte
Laut dem Wohn- und Teilhabegesetz müssen die zuständigen WTG- Behörden (Heimaufsicht) alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht über ihre Arbeit erstellen, welcher veröffentlicht werden muss.
Laut dem Wohn- und Teilhabegesetz müssen die zuständigen WTG- Behörden (Heimaufsicht) alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht über ihre Arbeit erstellen, welcher veröffentlicht werden muss.