Kommunale Konferenz Alter und Pflege
Mit Verabschiedung des Gesetzes zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und ihre Angehören (GEPA NRW) am 15.10.2014, ist auch das Gesetz zur Weiterentwicklung des Landespflegerechtes und Sicherung einer unterstützenden Infrastruktur für ältere Menschen, pflegebedürftiger Menschen und deren Angehören (Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen – APG NRW) in Kraft getreten.
Der Einrichtung der gem. § 8 APG NRW geforderten Kommunalen Konferenz Alter und Pflege hat der Kreistag mit Beschluss vom 12.02.2015 zugestimmt.
Die Sitzungen der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege finden unter dem Vorsitz des Fachbereitsleiters für Familie, Jugend und Soziales mindestens zweimal im Jahr statt.
Aufgaben der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege sind, bei der Sicherung und Weiterentwicklung der örtlichen Angebote mitzuwirken und integrierte Unterstützung-, Entlastungs- und Vernetzungsstrukturen aufzubauen. Bei Investitionsvorhaben teil- und vollstationärer Pflegeeinrichtungen ist die Kommunale Konferenz Alter und Pflege beratend zu beteiligen. Ziel ist es dabei, eine leistungsfähige, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Pflegelandschaft im Kreis Höxter vorzuhalten, die sich an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen und der sie Pflegenden ausrichtet.
Beschlüsse, die in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege gefasst werden, haben empfehlenden Charakter. Da die Kommunale Konferenz Alter und Pflege lt. Geschäftsordnung nicht öffentlich tagt, sind die Einladungen und Protokolle nur für die Mitglieder der Konferenz zu öffnen.
Die Geschäftsordnung der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege entnehmen Sie bitte der nachfolgenden PDF-Datei.
Geschäftsordnung |