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Heimaufsicht

Aufgaben nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG)

Die für das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) zuständige Behörde (Heimaufsicht) ist der Ansprechpartner für alle Fragen rund um das WTG in Nordrhein-Westfalen. Durch dieses sollen die Interessen und Bedürfnisse der Menschen, die Wohn- und Betreuungsangebote für ältere oder pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung nutzen, vor Beeinträchtigungen geschützt werden und insbesondere deren Selbstbestimmung und Selbstverantwortung gewahrt bleiben.

Wohn- und Betreuungsangebote, die unter das Wohn- und Teilhabegesetz fallen, sind:

  • Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (Senioren- und Pflegeeinrichtungen, Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe) 
  • Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen 
  • Angebote des Servicewohnens 
  • Angebote in den anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderung
  • ambulante Dienste und 
  • Gasteinrichtungen (Hospize, Kurzzeit- und Verhinderungspflegeeinrichtungen, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen). 

Für die verschiedenen Angebote legt das WTG unterschiedliche Mindestanforderungen fest.

Als zuständige Behörde zählt es zu den Aufgaben des Kreises Höxter die Nutzerinnen und Nutzer, deren Vertreterinnen und Vertreter, Nutzerinnen- und Nutzerbeiräte, Beschäftigte und ihre Vertretungen, Mitglieder von Vertretungsgremien, Vertrauenspersonen und diejenigen, die Leistungen nach diesem Gesetz erbringen oder erbringen wollen, über Rechte und Pflichten zu informieren und zu beraten. 

Zudem werden die Wohn- und Betreuungsangebote daraufhin geprüft, ob sie in den Geltungsbereich des WTG´s fallen und die Anforderungen nach diesem Gesetz und auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen erfüllen. Die Prüfungen erfolgen durch Regelprüfungen und anlassbezogene Prüfungen. 

Zusätzlich ist die Heimaufsicht auch Beschwerdestelle. Bei Fragen oder Beschwerden zu einem Wohn- und Betreuungsangebot im Kreis Höxter können Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Heimaufsicht wenden.

Ergebnisberichte zu den Regelprüfungen

Zu jeder Regelprüfung wird ein Ergebnisbericht erstellt, welcher veröffentlicht werden muss.

Tätigkeitsberichte

Laut dem Wohn- und Teilhabegesetz müssen die zuständigen WTG- Behörden (Heimaufsicht) alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht über ihre Arbeit erstellen, welcher veröffentlicht werden muss.

Kontakte
Herr S. Eilbrecht
Alter, Pflege und Heimaufsicht
Zimmer A 305
Moltkestraße 12
37671 Höxter
Fax: 05271 / 965-83196
Frau B. Rheker
Alter, Pflege und Heimaufsicht
Zimmer A 306
Moltkestraße 12
37671 Höxter
Fax: 05271 / 965-83196
Frau K. Breker
Alter, Pflege und Heimaufsicht
Zimmer A 306
Moltkestraße 12
37671 Höxter
Fax: 05271 / 965-83196
Frau U. Saggel
Alter, Pflege und Heimaufsicht
Zimmer A 305
Moltkestraße 12
37671 Höxter
Fax: 05271 / 965-83196
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