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Ombudsperson zur Vermittlung bei Konflikten und Problemen in der Pflege und Eingliederungshilfe im Kreis Höxter

Die Ombudsperson....

... hilft, bevor ein Streit entsteht.

Bei der Betreuung und Pflege pflegebedürftiger Menschen oder Menschen mit Behinderung können Konflikte zwischen Betroffenen und Leistungserbringern entstehen.

Die ehrenamtliche Ombudsperson unterstützt Sie auf Wunsch durch kompetente Beratung, organisiert Gespräche und hilft dabei, Meinungsverschiedenheiten oder Konflikte unparteiisch und einvernehmlich zu lösen.

Die Ombudsperson kann Empfehlungen zur Konfliktlösung aussprechen, jedoch keine Weisungen an Einrichtungen, Dienstleister oder die WTG-Behörde erteilen.

... ist für (fast) alle da

Sie wird für Bewohnerinnen und Bewohner, Werkstattbeschäftigte, Gäste der Tagespflege, Angehörige der obigen Personengruppen, Bevollmächtigte sowie Leistungsanbieter und deren Beschäftigte tätig. Finden Sie sich hier nicht wieder…fragen Sie einfach nach.

… muss beauftragt werden.

Damit die Ombudsperson tätig werden kann, ist eine Beauftragung erforderlich. Erst nach Erteilung des Auftrags darf sie tätig werden und Einblick in die persönlichen Daten der Betroffenen nehmen.

… wird kostenlos tätig.

Das Hilfsangebot der Ombudsperson ist kostenfrei.

… ist unparteiisch und neutral.

Die Ombudsperson handelt grundsätzlich unparteiisch, unabhängig und neutral. Sie soll zwischen den Parteien ergebnisoffen vermitteln und Probleme lösen.


Aufgaben

Die Ombudsperson hat die Aufgabe, unparteiisch und unabhängig bei Meinungsverschiedenheiten und Problemen im Zusammenhang mit der Nutzung von Pflege- und Betreuungsangeboten im gesamten Kreis zu vermitteln.

Sie arbeitet daran, gemeinsam Lösungen zu finden und das möglicherweise verlorene Vertrauen zwischen den Beteiligten wiederherzustellen.

Die Ombudsperson vermittelt und schlichtet bei Konflikten in verschiedenen Bereichen, darunter z.B.:

  • Betreuungsangebote und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
  • Hauswirtschaftliche Versorgung (z.B. Verpflegung, Wäsche, Reinigung)
  • Wohnqualität
  • Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte
  • Freiheitsbeschränkende und
  • -entziehende Maßnahmen

Es handelt sich jedoch um ein niedrigschwelliges Beratungs- und Hilfsangebot. Schwerwiegende Missstände wie z.B. Pflegemängel, Diebstahl etc. gehören nicht zu den Aufgaben der Ombudsperson.

Übersteigt ein Problem die Kompetenz oder die Zuständigkeit der Ombudsperson, wird sie die Kontaktaufnahme mit einer zuständigen Behörde, z.B. der Heimaufsicht oder dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen, empfehlen.


Zuständigkeit / Kontakt

Die Ombudsperson ist im Kreis Höxter in folgenden Pflege- und Betreuungsangeboten zuständig:

  • Alten und Pflegeeinrichtungen
  • Besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderung
  • Wohngemeinschaften mit Pflege- und Betreuungsleistungen
  • Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen
  • Angebote des Servicewohnens
  • Werkstätten für Menschen mit Behinderung

Die aufgegliederte Zuständigkeit finden Sie hier.

Herr Rudolphi

Thomas Rudolphi
05271 / 965-3990
Ombudsperson@kreis-hoexter.de


Herr Dorau

Burkhard Dorau
05271 / 965-3991
Ombudsperson@kreis-hoexter.de


Den Flyer mit einer ausführlichen Aufgabenbeschreibung und den Kontaktinformationen können Sie hier herunterladen. 
Sollten Sie gedruckte Exemplare benötigen, wenden Sie sich bitte an eine der Ombudspersonen. 

Flyer Ombudsperson Kreis Höxter 2025, 2818 KB