Google Translate

This website can be translated into various languages using Google Translate. If you select another language, you will be redirected to the Google server and leave the website. Please note that we have no influence on the processing of your data by Google. If you do not want your data to be transmitted to Google, you can close the window by clicking on the "X".

Beratung

Hilfe zur Pflege

Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, deckt die soziale Pflegeversicherung nur einen Teil der anfallenden Kosten ab. 
Die restlichen anfallenden Kosten sind vom Pflegebedürftigen selber zu tragen. Wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht, um die Kosten abzudecken, kann die Hilfe zur Pflege beantragt werden.

Hilfe zur Pflege ist eine Leistung der Sozialhilfe. Sie wird pflegebedürftigen Menschen gewährt, wenn Sie die Kosten für die notwendige Pflege nicht aus eigenen Mitteln aufbringen können.

Zuständig für die Leistungen der Hilfe zur Pflege ist beim Kreis Höxter die Abteilung Alter, Pflege und Heimaufsicht. Weitere Informationen und Ansprechpartner für die Hilfe zur Pflege finden Sie im Bürgerserviceportal des Kreises Höxter.

Als Nutzer anmelden

Passwort vergessen?